Einsicht in Grundbuch, Handels-, Genossenschaftsregister
Bei jedem Notar kann ein Grundbuchauszug seines Grundstück angefordert werden. Jeder, der dem Notar ein berechtigtes Interesse nachweist, erhält bei dem Notar gegen Gebühr und Erstattung der amtlichen Einsichtsgebühren bequem und sofort einen aktuellen Grundbuchauszug. Auf Wunsch kann der Auszug beglaubigt werden. Die elektronische Grundbucheinsicht des Notars ist in alle Grundbüchern von Nordrhein-Westfalen möglich.
Der Notar kann auch Auszüge aus dem Handelsregister und dem Genossenschaftsregister gegen Gebühr und Auslagenerstattung erstellen. Hier ist eine bundesweite Erfassung möglich. Jedermann kann auch ohne Nachweis des Interesses diese Registerarten einsehen.